Gemäß §4 Ziviltechnikergesetz sind wir als Ziviltechniker zur Erstellung von Gutachten berechtigt.
Das äußere Zeichen für diese staatliche Befugnis ist das Rundsiegel.
Unsere Gutachten sind öffentliche Urkunden!
Detailinformationen finden Sie bei den jeweiligen Arten von Gutachten.
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Dipl.-Ing. Kurt Ströhle Ziviltechniker GmbH
Ingenieurkonsulent für Kulturtechnik und Wasserwirtschaft
Ingenieurbüro für Geotechnik und Bautechnologie
T: + 43 1 982 86 28
M: + 43 664 833 58 41 (Dipl.-Ing. Kurt Ströhle)
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