Unsere Gutachten


Gemäß §4 Ziviltechnikergesetz sind wir als Ziviltechniker zur Erstellung von Gutachten berechtigt.

Das äußere Zeichen für diese staatliche Befugnis ist das Rundsiegel.

Unsere Gutachten sind öffentliche Urkunden!

Detailinformationen finden Sie bei den jeweiligen Arten von Gutachten.
Falls Sie bereits eine konkrete Frage haben, verwenden Sie bitte das Kontaktformular.

 

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