Mauerwerksgutachten:
Manchmal werden Gebäude, die aus Ziegelmauerwerk bestehen, umgebaut bzw. aufgestockt.
Wenn sich dadurch die statische Situation maßgeblich ändert, muss nachgewiesen werden, dass das Mauerwerk die neue Belastung schadensfrei aufnehmen kann.
Für die erforderlichen Nachweise benötigt der Statiker entsprechende Kennwerte hinsichtlich Ziegel-, Mörtel- und der draus resultierenden Mauerwerksfestigkeit. Die entsprechenden Prüfungen werden im Wesentlichen unter Zugrundelegung der ÖNORM B 3350 durchgeführt.
Von der MA 37 des Magistrats der Stadt Wien wird besonderer Wert auf das Vorliegen von Mauerwerksgutachten, im Speziellen im Zusammenhang mit dem Ausbau von Dachgeschossen gelegt. Diese Mauerwerksgutachten sind nach dem Komponentenverfahren, welches von der TU-Wien entwickelt wurde, zu erstellen.
Wir haben Erfahrung mit der Erstellung von Mauerwerksgutachten entsprechend der Anforderung der MA 37.
Dipl.-Ing. Kurt Ströhle Ziviltechniker GmbH
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